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Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise

Seit dem 1. Januar 2020 gelten sowohl das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) als auch das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Mit der Einführung des FINIG wurden auch unabhängige Vermögensverwalter einer Aufsicht unterstellt.

Das FIDLEG enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister ihren Kunden gegenüber einhalten müssen. Dabei geht es um Aufklärungspflichten bezüglich der Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten.

Diese Aufklärungspflichten werden von Helvetic Trust AG vollumfänglich wahrgenommen und wurden von der Schweizerischen Bankiervereinigung «SwissBanking» in der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» zusammengefasst.

FINMA-Bewilligung als unabhängiger Vermögensverwalter


Helvetic Trust AG wurde durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA im März 2023 als unabhängiger Vermögensverwalter anerkannt.

Wer als Vermögensverwalterin oder Vermögensverwalter gewerbsmässig tätig ist, benötigt eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und muss zahlreichen finanziellen, personellen und organisatorischen Anforderungen genügen.

Die FINMA erteilt eine solche Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen Anforderungen gemäss Finanzinstitutsgesetz, Finanzinstitutsverordnung sowie Finanzinstitutsverordnung-FINMA vollumfänglich erfüllt werden.

Nach der erteilten Bewilligung durch die FINMA werden die zugelassenen Vermögensverwalter durch eine Aufsichtsorganisation auf die ununterbrochene Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und der Verhaltenspflichten geprüft.

Im Fall von Helvetic Trust AG ist diese Aufsichtsorganisation die AOOS Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht.

Ombudsstelle

OFS Ombud Finance Switzerland
16 Boulevard des Tranchées
1206 Genf, Schweiz