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Rechtliche Hinweise

Bitte lesen Sie die nachfolgenden, wichtigen rechtlichen Hinweise sowie die Datenschutzerklärung sorgfältig durch. Mit dem Zugriff auf die Webseiten der Helvetic Trust AG (nachfolgend Helvetic Trust genannt), abrufbar unter www.helvetic-trust.ch (nachfolgend Webseiten genannt), erklären Sie, dass Sie sowohl diese rechtlichen Hinweise als auch die Datenschutzerklärung verstanden haben und damit einverstanden sind.

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Seit dem 1. Januar 2020 gelten sowohl das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) als auch das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Mit der Einführung des FINIG wurden auch unabhängige Vermögensverwalter einer Aufsicht unterstellt.

Das FIDLEG enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister ihren Kunden gegenüber einhalten müssen. Dabei geht es um Aufklärungspflichten bezüglich der Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten.

Diese Aufklärungspflichten werden von Helvetic Trust AG vollumfänglich wahrgenommen und wurden von der Schweizerischen Bankiervereinigung «SwissBanking» in der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» zusammengefasst.

FINMA-Bewilligung als unabhängiger Vermögensverwalter


Helvetic Trust AG wurde durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA im März 2023 als unabhängiger Vermögensverwalter anerkannt.

Wer als Vermögensverwalterin oder Vermögensverwalter gewerbsmässig tätig ist, benötigt eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und muss zahlreichen finanziellen, personellen und organisatorischen Anforderungen genügen.

Die FINMA erteilt eine solche Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen Anforderungen gemäss Finanzinstitutsgesetz, Finanzinstitutsverordnung sowie Finanzinstitutsverordnung-FINMA vollumfänglich erfüllt werden.

Nach der erteilten Bewilligung durch die FINMA werden die zugelassenen Vermögensverwalter durch eine Aufsichtsorganisation auf die ununterbrochene Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und der Verhaltenspflichten geprüft.

Im Fall von Helvetic Trust AG ist diese Aufsichtsorganisation die AOOS Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht.

Ombudsstelle

OFS Ombud Finance Switzerland
16 Boulevard des Tranchées
1206 Genf, Schweiz

Zugriffsbeschränkungen / Adressatenkreis

Die Webseiten der Helvetic Trust richten sich grundsätzlich an natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften und Körperschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Ausländische Rechtsordnungen können die Publikation oder die Zugriffsmöglichkeit auf die Webseiten der Helvetic Trust verbieten. Personen, die solchen Restriktionen unterliegen, dürfen deshalb nicht auf die Webseiten der Helvetic Trust zugreifen. Einschränkungen dieser Art kommen insbesondere bei Bürgern der Vereinigten Staaten von Amerika, Grossbritanniens und Japans sowie bei Personen, die in diesen Staaten ihren Wohnsitz haben, zur Anwendung. Im Weiteren weisen wir darauf hin, dass diese Personen durch lokale, auf sie anwendbare Gesetze und andere Erlasse nicht geschützt sind. Es ist Sache jedes Einzelnen, sich bei den dafür zuständigen Stellen oder einem qualifizierten Berater über die ihn betreffenden Restriktionen zu informieren.

Qualifizierte Anleger

Gemäss Art. 10 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) gelten als qualifizierte Anleger:

  1. beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen sowie Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen;
  2. beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen;
  3. öffentl.-rechtlich Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie;
  4. Unternehmen mit professioneller Tresorerie;
  5. vermögende Privatpersonen;
  6. Anleger, die mit einem beaufsichtigten Finanzintermediär einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben (wie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen sowie Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen).

Gemäss Art. 6 Abs. 2 der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen i.V.m. Art. 10 Abs. 4 KAG gelten als qualifizierte Anleger ebenfalls:
Unabhängige Vermögensverwalter und Anleger, die mit diesen einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben, sofern:

  1. der Vermögensverwalter als Finanzintermediär dem Geldwäschereigesetz vom 10. Oktober 1997 (GwG) unterstellt ist (Art. 2 Abs. 3 Bst. E GwG);
  2. der Vermögensverwalter den Verhaltensregeln einer Branchenorganisation untersteht, die von der Aufsichtsbehörde als Mindeststandards anerkannt sind; und
  3. der Vermögensverwaltungsvertrag den anerkannten Richtlinien einer Branchenorganisation entspricht.

Als vermögende Privatperson gilt, wer schriftlich bestätigt, direkt oder indirekt über Finanzeinlagen von mindestens 2 Millionen Franken netto zu verfügen.
Als Finanzanlagen gelten namentlich Bankguthaben (auf Sicht oder Zeit), Treuhandvermögen, Effekten (einschliesslich kollektive Kapitaleinlagen und strukturierte Produkte), Derivate, Edelmetalle sowie Lebensversicherungen mit Rückkaufswert.
Nicht als Finanzanlagen gelten namentlich direkte Anlagen in Immobilien und Ansprüche aus Sozialversicherungen (einschliesslich Guthaben der 2. und 3. Säule).
Die Bestätigung bezüglich der vorhandenen Finanzanlagen muss spätestens im Zeitpunkt des Angebots oder des Vertriebs der kollektiven Kapitalanlage vorliegen.
Das Vorhandensein der erforderlichen Finanzanlagen muss vom Werbenden oder Anbieter von kollektiven Kapitalanlagen überprüft werden, wenn Zweifel bezüglich der Erfüllung der erforderlichen Bedingungen, um als vermögende Privatperson zu gelten, bestehen.
Auf eine schriftliche Bestätigung kann verzichtet werden, wenn die erforderlichen Finanzanlagen bei der Bank oder dem Effektenhändler, welcher zugleich die kollektiven Kapitalanlagen anbietet oder vertreibt, hinterlegt sind.
Private Anlagevehikel, die für Privatpersonen errichtet worden sind, können wie vermögende Privatpersonen behandelt werde, sofern sie netto über Finanzanlagen von 2 Millionen Franken verfügen.

Haftungsausschluss

Die in den Webseiten der Helvetic Trust enthaltenen Informationen werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ angeboten. Helvetic Trust schliesst jegliche Gewährleistung dafür aus, dass der Zugriff auf die Webseiten ohne Unterbrechungen und fehlerfrei verläuft, dass Fehler behoben werden oder dass bei der Benutzung der Webseiten keine Viren oder anderen schädlichen Komponenten übertragen werden.

Helvetic Trust schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für Schäden oder Folgeschäden aus, die sich aus der Benutzung oder dem Zugriff auf die Informationen der Webseiten oder auf Links zu Webseiten Dritter (beziehungsweise aus der Unmöglichkeit der Benutzung/des Zugriffs) ergeben. Es wird zudem keine (weder explizite noch implizite) Zusicherung oder Gewährleistung für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der präsentierten Informationen oder angebotenen Funktionen übernommen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Schäden oder Folgeschäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Dritte die Webseiten manipuliert haben.

Risikoaufklärung

Die Benutzer dieser Webseiten sind aufgefordert, sich mit der Broschüre „Besondere Risiken im Effektenhandel“ (PDF) über die Risiken im Wertschriftenhandel zu informieren. Des Weiteren sei für eine detaillierte Risikobeschreibung auf allfällige Prospekte verwiesen. Wir machen den Anleger darauf aufmerksam, dass vergangene Wertentwicklungen kein Garant für Erfolge in der Zukunft sind. Aufgrund der möglichen Wertschwankungen, dem das investierte Kapital unterliegen kann, ist es möglich, dass der Anleger sein anfänglich eingesetztes Kapital nicht zurückerhält. Werden Anlagen in fremden Währungen getätigt, unterliegen diese zudem Währungsschwankungen.
In jedem Fall sollten Sie keine Wertschriftengeschäfte tätigen, ohne die damit verbundenen Risiken genau zu kennen und sich ein Bild über die finanzielle Tragbarkeit der substantiellen Verlustrisiken gemacht zu haben. Wir empfehlen Ihnen insbesondere, keine Anlagen ohne professionelle Beratung zu tätigen.

Weder Aufforderung noch Angebot

Die auf den Webseiten der Helvetic Trust publizierten Informationen und Meinungen stellen weder eine Einladung zur Offertstellung noch eine Aufforderung oder ein Angebot zum Kauf bzw. Verkauf von Wertschriften oder anderen Anlage- bzw. Finanzprodukten dar und sind auch nicht als Aufforderung oder Angebot zur Tätigung sonstiger Transaktionen zu verstehen. Sie dienen lediglich der Information. Die auf den Webseiten der Helvetic Trust zur Verfügung stehenden Informationen und Meinungen sind nicht als Empfehlungen oder Entscheidungshilfen für die Anlage- und sonstige Entscheide des Anlegers zu verstehen und haben in keiner Weise Beratungscharakter.
Der Anleger ist aufgerufen, sich unbedingt von seinem Kundenbetreuer beraten zu lassen, selbständig Abklärungen zu treffen und sich weiterführend zu informieren, bevor er seine Anlageentscheidung trifft.

Keine Aufträge

Helvetic Trust hält ausdrücklich fest, dass sie nicht verpflichtet ist, allfällige Aufträge, Widerrufe von Aufträgen, Ermächtigungen für geschäftliche Vorgänge, oder andere rechtsgestaltende Erklärungen, die gegebenenfalls über die Webseiten übermittelt werden, anzunehmen, auszuführen beziehungsweise zu akzeptieren.

Externe Links

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Steuern

Für die steuergesetzlichen Vorschriften am Steuerdomizil des Anlegers bezüglich dem Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Effekten und anderen Anlageprodukten und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Besteuerung wollen sich die Anleger bitte an ihren Steuerberater wenden.

Änderungsvorbehalt

Sämtliche Inhalte der Webseiten können zu jeder Zeit und ohne Ankündigung geändert werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Zugang zur und die Benutzung der Webseiten sowie die vorliegenden rechtlichen Hinweise unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

Persönliche Angaben

Um die Webseiten der Helvetic Trust AG, (nachfolgend Helvetic Trust genannt) zu benützen, ist keine Eingabe von persönlichen Angaben notwendig. Eine Ausnahme bildet die Kontaktnahme mit der Helvetic Trust mittels elektronischem Kontaktformular.

Kontakt mittels Internet und E-Mail

Helvetic Trust macht die Benutzer ihrer Webseiten darauf aufmerksam, dass die Verwendung von E-Mails und elektronischen Formularen gewisse Gefahren mit sich bringt. Das Senden von E-Mails an die Helvetic Trust erfolgt ohne Verschlüsselung, das gleiche gilt für Daten, die via Kontaktformulare gesendet werden. Die elektronisch übermittelten Daten können somit unter Umständen von Dritten eingesehen und verändert werden und die Helvetic Trust kann als Empfängerin identifiziert werden. Demzufolge können entsprechende Rückschlüsse auf die Beziehung des Benutzers zur Helvetic Trust gezogen werden. Wir empfehlen Ihnen dringend, vertrauliche Informationen wie Kundendaten oder Aufträge nicht mit diesen Medien zu übermitteln.

Nutzung von persönlichen Angaben

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